Re: Inneputz


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Abgeschickt von Esther am 16 Dezember, 2006 um 21:26:12

Antwort auf: Inneputz von Jens am 16 Dezember, 2006 um 20:57:25:

Hallo,
ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber so etwas müsste dir jeder Architekt sagen können. Maßgeblich ist, wenn vorhanden, immer der Ausführungsvertrag. Wenn da keine Regelung dazu getroffen wurde, dann gibt es technische Leitlinien, an denen der Begriff Mangel/kein Mangel festgemacht wird. Alles in allem aber keine baurechtliche Frage!
Gruß, Esther

: Hallo!

: Kann mir jemand sagen wie groß dürfen die Abweichungen, bzw. der Toleranzbereich beim Innenputz sein und wie kann ich diese beseitigen?

: Gruß Jens





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