Grenzmauer bei Grundstücksteilung


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Abgeschickt von Dietrich Mäuer am 17 Dezember, 2006 um 18:39:54

Liebes Forum,

was passiert bei der Teilung eines Grundstückes mit Gebäudeteilen, die an den neuen Grundstücksgrenzen liegen? Etwas konkreter: muss eine gemeinsame Wand zweier Scheunen zwingend eine Grenzmauer werden oder kann sie auch einem der beiden Grundstücke zugeschrieben werden?

Was würde z.B. passieren, wenn auf einem alten Bauernhof zwei Scheunen stehen, die sich eine Wand teilen. Die Wand wird jedoch nur von einer Scheune als tragende Konstruktion benötigt. Die andere Scheune ist nur an diese Wand angebaut, hat für ihr Dach jedoch eine eigene Stützkonstruktion. Die Wand wird also nur als Raumabschluss benötigt und hat auch keine Tür. Die Scheunen sind damit nur von unterschiedlichen Seiten zu betreten.

Wenn dieses Grundstück nun genau zwischen diesen Scheunen geteilt würde, wäre es dann rechtlich zulässig, die Wand dem Grundstück zuzurechnen, für das sie eine tragende Bedeutung hat oder muss diese Wand zwingend eine Grenzmauer werden und damit beiden Grundstücken zur Hälfte zugerechnet werden?

vielen dank im voraus,
Dietirch Mäuer



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