Grunddienstbarkeit, mehrere


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Abgeschickt von Peter am 18 Dezember, 2006 um 00:54:18

Darf der Eigentümer eines dienenden Grundstückes bei Bestehen einer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit ( z. B. Wegerecht etc.) weitere gleichartige Rechte zu einem späteren Zeitpunkt vergeben?

Wann wird ein Recht aus einer Grunddienstbarkeit als "ausschließlich" bezeichnet?

Vielen Dank.




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