Re: Mängelanzeige an Architekten, aber wie?


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Abgeschickt von Rechtsanwalt Nicolai Jordan am 18 Dezember, 2006 um 10:53:45

Antwort auf: Mängelanzeige an Architekten, aber wie? von Ada am 18 Dezember, 2006 um 10:28:06:

Guten Tag,

nach der sog. Sympthomtheorie des BGH reicht es aus, dass Sie dem Architekten die Mängel beschreiben und ihm zunächst eine Frist zur Beseitigung bzw. Haftungsübernahmeerklärung setzen.

Sollte ihr Architekt dem Beseitigungsbegehr nicht nachkommen, wäre mit Sicherheit die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens notwendig.

MfG,
N. Jordan

: Hallo,

: wg. diverser Bauaufsichtsfehler, deren Folgen fatal sind ( Horizontalabdichtung funktioniert nicht, Außenabdichtung auch nicht = nasser Keller) muss eine Mängelanzeige an den Architekten geschrieben werden, die Frage ist, was hat man zu beachten.
: Bei einer M.anzeige an Firmen steht im Betreff: nach VOB, was schreibt man beim Architekten diesbezüglich, damit es rechtlich auch relevant ist.
: Hat jemand schon mal so etwas verfasst? Einfach die Fehler aufschreiben oder gibt es bestimmte Vorgaben....?




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