Re: Baulast Grenzbebauung


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Abgeschickt von Jan am 12 Maerz, 2004 um 14:49:34:

Antwort auf: Re: Baulast Grenzbebauung von Weininger am 22 Februar, 2004 um 10:01:54:

Dörfliches Umfeld. Es geht hier aber im wesentlichen um die strategische Planung des Bauamtes. "Man will es halt nicht".

Wie ziehe ich denn informal und ohne Anwalt zum Verwaltungsgericht?

Zudem wurde zwischenzeitlich eine 9m-Version der Grenzgarage genehmigt. Auch hierfür war eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig, die aber durch das Bauamt für eine längere Version mit Anbauverpflichtung nicht erteilt werden will. Vorgehensempfehlung?




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