Änderung des Kaufvertrages


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Abgeschickt von Stefan am 19 Dezember, 2006 um 10:18:21:

Hallo,

kann mir jemand sagen ob eine Änderung des Kaufvertrages ohne notarielle Beurkundung rechtswiksam ist?

hintergrund ist der, ich habe mit dem Bauträger eine Vereinbarung geschlossen, einen Teil der Schlussrate auf ein Notaranderkonto zu zahlen. Diese Vereinbarung stellt eine Änderung des Kaufvertrages dar. Ich habe dann aber den berechtigten Verzugsschaden einbehalten.

Der Bauträger verweist nun auf die getroffene Vereinbarung und fordert das das restliche Geld.



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