Re: Ausnahme bei DG-Ausbau von 2/3 RH Regel möglich????


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Abgeschickt von dagapa am 19 Dezember, 2006 um 20:53:17:

Antwort auf: Re: Ausnahme bei DG-Ausbau von 2/3 RH Regel möglich???? von Dirk Baumeister am 27 November, 2006 um 22:36:53:


: Bei der "2/3-Raumhöhen-Regelung" (lichte Raumhöhe über mindestens 2/3 der Grundfläche) geht es um den Nachweis der Anforderungen an Aufenthaltsräume. Wenn dieser Nachweis für die geplanten Räume nicht gelingt, können diese nicht als Kinder-, Schlaf-, Wohn- oder sonstiger Raum zum dauernden Aufenthalt von Personen genehmigt werden. Alle Nutzungen, die diese Anforderungen nicht haben (z. B. ein Bad, Abstellraum, Trockenraum usw., können dort weiterhin genehmigt werden. Ein Büro wäre dort nicht möglich, Studio ist m. E. schon fragwürdig und tendiert eher in Richtung nein.

: Besser einen Architekten oder direkt bei der Bauaufsicht fragen als den Bänker.


Danke, werden wir wenns so weit ist ... aber schad ist´s scho .............





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