Kenntnisgabeverfahren....


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Abgeschickt von Rulamann am 12 Maerz, 2004 um 16:33:05

Hallo an alle,
Wir wollen in unserem Neubaugebiet(BW) bauen. Das haus hätte ungefähr eine Grundfläche von 110m² mit anschliesender GArge und überdachter Durchfahrt ale Querbau mit ca. 50m².
Nun zu meiner Frage, kann ich dieses Haus im Kenntnisgabeverfahren durchziehen oder muß es ein Baugesuch sein.....

Bitte nicht so schlaue antworten wie "ließ doch die LBO da steht es drin" weil da steht viel drin, aber halt auch sehr viel schwammiges..

Danke im Vorraus und mfG Rulamann


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