Bauzeitverzögerung bei Bau der Nachbar DHH


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Abgeschickt von Kastanie2409 am 21 Dezember, 2006 um 08:02:13

Wer muss für die Kosten aufkommen, wenn es beim Bau einer zweiten Doppelhaushälfte zu einer Verzögerung kommt, weil beim Bau der ersten Doppelhaushälfte im Keller Isolierungsarbeiten vergessen wurden (und dieser Schaden erst beim Bau der zweiten DHH bemerkt wird). Durch die Nacharbeiten an der Isolierung an der ersten DHH entsteht eine Bauzeitverzögerung für den Kellerbauer der zweiten DHH. Die Kellerbaufirma der zweiten DHH stellt nun die Kosten durch die Verzögerung in Rechnung. Die erste DHH wurde von einem anderen Bauträger gebaut.
Wer muss die Kosten der Verzögerung übernehmen?
a) der Bauherr / Eigentümer der 1. DHH?
b) der Bauherr / Eigentümer der 2. DHH?
c) der Bauträger der 1. DHH?
d) der Handwerker der 1. DHH, der vom Bauträger beauftragt wurde?

Oder hat die Kellerbauforma der 2. DHH überhaupt keinen Anspruch darauf, die Kosten in Rechnung zu stellen?





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