Re: erschließungsgebühr


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Abgeschickt von Duck am 21 Dezember, 2006 um 10:50:06:

Antwort auf: Re: erschließungsgebühr von Erich Bauer am 01 Dezember, 2006 um 17:37:09:

Richtig, wer im Zeitpunkt der Erteilung des Beitragsbescheides Eigentümer ist, ist zahlungspflichtig.
Wenn der Beitragsbescheid schon an den Voreigentümer erteilt wurde und dieser noch nicht alles gezahlt hat, gilt folgendes:
Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. Das bedeutet, dass die Gemeinde dann, wenn sie beim Voreigentümer erfolglos vollstreckt hat, d.h. wenn klar ist, dass sie vom Voreigentümer nichts mehr bekommen kann, sich aus dem Grundstück befriedigen darf. Im Klartext heißt das, die Gemeinde wird auf den neuen Eigentümer zugehen und ihm mitteilen, ich bin befugt, das Grundstück zu pfänden, versteigern zu lassen, um an den Beitrag zu kommen. Sie können das verhindern, in dem sie den Beitrag zahlen und dann ist der neue Eigentümer auch dran, auch wenn der Beitragsbescheid an den Voreigentümer gegangen ist.

Duck




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