Re: Unterschied Privatstr. zu normaler Str.


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Abgeschickt von Sepp am 29 Dezember, 2006 um 21:38:35

Antwort auf: Unterschied Privatstr. zu normaler Str. von Pascal Rittner am 27 Dezember, 2006 um 14:04:53:

: Hallo,

: wo liegt eigentlich aus Sicht der Stadt der Unterschied zwischen einer Privatstraße und einer öffentlichen Straße?

Nicht nur aus der Sicht der Stadt, sondern ganz allgemein ist der Unterschied folgender: Eine Privatstraße ist nichts anderes als ein Privatgrundstück, nur dass dort baulich eine Möglichkeit zum Fahren besteht. Wer und was dort fahren darf bestimmt der Eigentümer.

Eine öffentliche Straße ist der Allgemeinheit gewidmetm das heißt jedermann hat das Recht diese Straße (im Rahmen der Straßenverkehrsordnung) zu benutzen. Es gibt einen sogenannten Baulastträger, das ist in der Regel die Stadt. Sie ist dann für den Bau und den Unterhalt sowie für die Verkehrssicherungspflicht der Straße verantwortlich.


::Wir besitzen ein großes Grundstück, welches wir gerne in kleineren Parzellen verkaufen würden. Damit man dann auch überall bauen könnte, müsste dieses Grundstück mit einer kleinen Straße erschlossen werden.

Mit dem Bau einer Straße sind die Parzellen aber noch nicht automatisch bebaubar, sondern es ist auch das Baurecht (Bebauungsplan?) zu klären.

Die Stadt hat daran aber kein Interesse und würde lieber die Grünflächen, vor allem im hinteren Bereich, behalten, obwohl das Grundstück nicht als Gartenland ausgewiesen ist sondern vom Flächennutzungsplan für Wohnbebauung vorgesehen ist.

Auch wenn im Flächennutzungsplan eine Wohnbebauungvorgesehen ist, besteht seitens der Stadt keine Pflicht, auch tatsächlich einen Bebauungsplan aufzustellen.


: Kann die Stadt mir den Bau einer Erschließungsstraße auf eigene Kosten verwehren? Welche nachteile hätte sie dadurch?

Der Bau einer Erschließungsstraße ist ziemlich sinnlos, wenn die Stadt keinen Bebauungsplan aufstellt. Die Stadt hätte wohl durch die Straße keinen Nachteil - der Bauherr der Straße hätte Kosten.




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