Re: Beschädigung eines denkmalgeschützten Gebäudes bei Abrissarbeiten - wer kennt sich aus??


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Abgeschickt von Sepp am 29 Dezember, 2006 um 22:13:06

Antwort auf: Beschädigung eines denkmalgeschützten Gebäudes bei Abrissarbeiten - wer kennt sich aus?? von sigi am 29 Dezember, 2006 um 03:57:53:

Ein paar Anmerkungen meinerseits zu diesem Thema.

: Auf dem Nachbargrundstück wurden dieses Jahr unsachgemäß Abrissarbeiten durchgeführt. Die Villa hat erheblichen Schaden genommen, es ziehen sich Risse durch das ganze Haus... haben sich die Ziegel verschoben, es entstanden Wasserschäden...die Liste ist endlos.

Schadensersatz!


: Des weiteren wurden Grenzsteine entfernt und nicht ersetzt, der Zaun wurde beschädigt...

Kann man das vor Gericht beweisen? Ansonsten kann man sich das sparen.

: Meine Frage: an wen wendet man sich im Fall der Schäden, welche am Haus entstanden sind??
: Der Denkmalschutz verlangt erst ein Gutachten,

Reden Sie nochmals mit dem Denkmalschutz. Vielleicht ist ja hier statt einem detaillierten Gutachten das Angebot einer Baufirma zur Behebung der vorhandenen Schäden ausreichend. Und vielleicht gibt es doch nochmal einen Zuschuss vom Denkmalschutz.

das Gutachten vom Sachverständigen der gegnerischen Versicherung besagt natürlich, dass die Risse nicht auf die Abrissarbeiten zurückzuführen sind, für einen unabhängigen Gutachter fehlt das Geld, da jeder Cent in die originalgetreue Erhaltung dieser Villa gesteckt wurde.

Wenn man dem Nachbarn nicht mit einem eigenen Gutachten beweisen kann, dass er Schuld an den Schäden ist, muss man es halt lassen. Es wird sich ja auch keine Behörde in den Streit einmischen, denn es ist ja letztlich eine Privatstreitsache.

Tortzdem viel Glück!





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