Abgeschickt von Tuningteiledealer am 30 Dezember, 2006 um 15:18:01
Hallo,
Weiss jemand wie im Landkreis Landshut (Süden) die Mase für Grenzabstände von Gebäuden zum Nachbargrundstück/Nachbargebäuden, Grenzbebauung eines Gerätehauses und einer Doppelgarage (Nachbargenehmigung erforderlich?
Wie es im Gemeindegebiet von Kumhausen mit Bauvorschriften Hinsichtlich Dachform (Pultdach,Farbe der Ziegeleindeckung?)aussieht?
Leider können die Behörden ja solche Infos nicht einfach ins Net stellen damit man schon vor Bauantrag weiss was Sache ist.
mfg