Re: Grenzabstände und Bebauungsvorschriften


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Dezember, 2006 um 19:05:07

Antwort auf: Grenzabstände und Bebauungsvorschriften von Tuningteiledealer am 30 Dezember, 2006 um 15:18:01:

: Hallo,
: Weiss jemand wie im Landkreis Landshut (Süden) die Mase für Grenzabstände von Gebäuden zum Nachbargrundstück/Nachbargebäuden, Grenzbebauung eines Gerätehauses und einer Doppelgarage (Nachbargenehmigung erforderlich?
: Wie es im Gemeindegebiet von Kumhausen mit Bauvorschriften Hinsichtlich Dachform (Pultdach,Farbe der Ziegeleindeckung?)aussieht?
: Leider können die Behörden ja solche Infos nicht einfach ins Net stellen damit man schon vor Bauantrag weiss was Sache ist.

: mfg

Die Grenzabstände ergeben sich aus der Bauordnung des Bundeslandes (Bayern).
Weitergehende Vorschriften eines bestimmten Grundstückes sind bei der Gemeinde zu erfragen. Die Recherche solcher Informationen und die Mitteilung über die daraus resultierenden Einschränkungen und Möglichkeiten des zu planenden Gebäudes ist Grundleistung des in der Regel zu beauftragenden Architekten.



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