Re: Beschädigung eines denkmalgeschützten Gebäudes bei Abrissarbeiten - wer kennt sich aus??


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von didi am 31 Dezember, 2006 um 22:21:03

Antwort auf: Beschädigung eines denkmalgeschützten Gebäudes bei Abrissarbeiten - wer kennt sich aus?? von sigi am 29 Dezember, 2006 um 03:57:53:

: Folgender Fall liegt vor:

: Bekannte von mir haben vor ca. 10 Jahren eine denkmalgeschützte Villa gekauft.

Glückwunsch, besser als ein Hauptgewinn.

: Auf dem Nachbargrundstück wurden dieses Jahr unsachgemäß Abrissarbeiten durchgeführt. Die hierbei entstandenen Erschütterungen waren so heftig, dass bei meinen Bekannten sogar das Geschirr aus den Regalen gefallen ist.

Beweissicherung wäre notwendig gewesen.


: Die Villa hat erheblichen Schaden genommen, es ziehen sich Risse durch das ganze Haus.
: Jede Ecke ist gerissen, vor fast jedem Balken der Fachwerkkonstruktion ist ein Riss sichtbar, teilweise mehrere Millimeter breit, der ganze Dachstuhl ist verdreht, dadurch haben sich die Ziegel verschoben, es entstanden Wasserschäden...die Liste ist endlos.

Alles Beweisfrage. Wenn Sie die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde überzeugen, kann diese eine Anordnung gegen den Schädiger nach Denkmalschutzgesetz erlassen. Leider unterschiedliche Rechtslage in den 16 Bundesländern. Lesen Sie nach in der bundesweit übergreifenden Darstellung in Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2. Auflage 2006.


: Des weiteren wurden Grenzsteine entfernt und nicht ersetzt, der Zaun wurde beschädigt, die Zufahrt zum Haus wurde ohne vorherige Absprache für mehrere Wochen blockiert, etc.
: Ohne Worte.

Alles Beweisfragen. Sie hätten ggf. rechtzeitig zum Anwalt gehen sollen wg. einstweiliger Verfügung. Jetzt reichlich spät.

: Meine Frage: an wen wendet man sich im Fall der Schäden, welche am Haus entstanden sind??

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt oder der Stadt, machen Sie dieser gegebenenfalls Beine (siehe Landrätin Pauli in Bayern)

: Der Denkmalschutz verlangt erst ein Gutachten, das Gutachten vom Sachverständigen der gegnerischen Versicherung besagt natürlich, dass die Risse nicht auf die Abrissarbeiten zurückzuführen sind, für einen unabhängigen Gutachter fehlt das Geld, da jeder Cent in die originalgetreue Erhaltung dieser Villa gesteckt wurde.

"Der Denkmalschutz", also die Denkmalbehörden können und sollten selber die Gutachten beauftragen.


: Ich bin sehr dankbar für jeden Rat, wir wissen nicht weiter, fühlen uns von den Behörden im Stich gelassen und der Anwalt hat bis jetzt auch nur Briefe schreiben können.

Leider der Beruf des Anwalts - von denkmalschutz hat keiner eine Ahnung.

: Vielen Dank!

Gern geschehen, ein gutes Jahr 2007




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]