Re: Einfriedungen


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Abgeschickt von ret am 02 Januar, 2007 um 12:42:55:

Antwort auf: Re: Einfriedungen von Sepp am 29 Dezember, 2006 um 21:55:12:

:
: : Ist es irgendwo gesetzlich vorgeschrieben, das der Grundstückseigentümer einer Pferdekoppel seinen Zaun in einem gewissen Abstand zu erschlossenen Grundstücken errichten muss, um die Einfriedungen auf dem Grundstück vor Verbiss (abgrasen unserer Hecke)zu schützen?

: Da gibt es sicherlich keinen gesetzlich festgeschriebenen Abstand, denn der erforderliche Abstand ist ja letztlich von der Größe der Tiere und der Art der Koppel abhängig.

: Oder mit anderen Worten: Natürlich muss der Eigentümer der Koppel "irgendwie" dafür Sorge tragen, dass seine Tiere nicht die Hecken der Nachbarn abfressen, sei es durch einen Grenzabstand der Koppel oder Hindernisse innerhalb der Koppel, damit die Pferde nicht bis zur Grenze gelanden können oder .. oder..

: Das Baurecht kann dieses verhaltensabhängige Problem nicht lösen.


Da gibt es ganz sicher einen vorgeschriebenen Abstand. Je nach Bundesland mehr oder weniger kompliziert geregelt im NACHBARSCHAFTSRECHT ...

Viele Grüße ...




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