Handlauf für Treppe Mietswohnung


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Abgeschickt von maria medrano am 03 Januar, 2007 um 11:07:16

Hallo. Ich beziehe in Kürze eine Mietswohnung. Der Wohnungseingang (Flur) ist ebenerdig, der Rest der Wohnung erst über eine lange Treppe erreichbar. Die Treppe verfügt über keinen Handlauf, es ist lt. Vermieterin auch keiner vorgesehen. Das halte ich für ausserordentlich gefährlich (habe auch Kind von 3 Jahren). Die Bauordnung besagt, dass Handläufe grundsätzlicher Bestandteil von Treppen sind; gleichzeitig besagt Ziffer 11, dass dies nicht für Treppen innerhalb von Wohnung gilt. Kann mir jemand Klärung bringen? Herzlichen Dank. Maria



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