Re: Baugenehmigung Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Volkmar Kippes am 04 Januar, 2007 um 12:43:27

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Eigenheimzulage von ret am 02 Januar, 2007 um 12:28:46:

: : Meine Frage wäre:
: : Wenn ein Bauantrag im Jahre 2002 genehmigt wurde und nach der 2.Tektur im Jahre 2006 den Bau begonnen und beendet hat, welche Eigenheimzulage bekommt man dann?

: : Im Voraus vielen Dank

: Für die Eigenheimzulage ist das Datum des Bezugs auschlaggebend!

: Viele Grüße ...


Hallo zusammen,
die Antwort ist so nicht ganz zutreffend. Für den Anspruch auf Erhalt der EHZ ist im vorliegenden Fall wichtig, dass hier das für das Jahr 2002 geltende Recht anzuwenden ist, da im Jahre 2002 der maßgebliche Bauantrag gestellt wurde. Denn als Beginn der Herstellung eines Objektes gilt der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Aufpassen muss man nur, wenn in dem zweiten Bauantrag wesentliche Änderungen erfolgt sind, die faktisch zu einem völlig neuen Bauantrag führen. Dann ist das Recht anzuwenden, dass im Zeitpunkt des zweiten Bauantrages gültig war.
Die Gemeinden gehen in einzelnen Fällen hin und fordern eine Rücknahme des alten Bauantrages und das Stellen eines neuen Bauantrages. Welcher Bauantrag durch die Gemeinde als maßgeblich angesehen wird, ergibt sich aus der Baugenehmigung, denn dort steht das Datum des Bauantrages. Wenn dort das Datum des neuen Antrages aus 2006 genannt ist, gibt es keine Eigenheimzulage mehr, da diese ab 01.01.2006 abgeschafft wurde. Ist der erste Bauantrag aus dem Jahre 2002 maßgeblich, bekommt man die Eigenheimzulage erstmalig für das Jahr, in dem der eigene Einzug erfolgt ist und dann insgesamt für acht Jahre.
Hat der Architekt bei dem ersten Bauantrag grundsätzliche Fehler gemacht, die dann zu dem neuen Antrag zwangsweise geführt hat, wäre hier die Überlegung der Geltendmachung eines Schadenersatzes an dessen Haftpflichtversicherung in Höhe der verpassten Eigenheimzulage, aber dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig.
Ich hoffe, etwas Klarheit in die Angelegenheit gebracht zu haben.
Herzliche Grüße




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