LBO S-H § 69


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Abgeschickt von Hans-Jörg Hoffmann am 04 Januar, 2007 um 17:48:42

Was versteht die Bauordnung unter "notwendige Garage"? Für den Erbauer ist sie notwendig,um z.B.ein Fahrzeug einzustellen, um im Winter einen PKW direkt an der Strasse bereit zu haben, wenn das Wohngrundstück z.B. tiefergelegen an einem Wirtschaftsweg ohne Fahrbahndecke liegt, der bei Schneefall und Verwehungen mit einem PKW nicht befahrbar ist.



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