Re: Übertragung von Verpflichtungen bei Grundstückskauf


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Abgeschickt von jewona am 17 Maerz, 2004 um 00:08:32

Antwort auf: Übertragung von Verpflichtungen bei Grundstückskauf von C. Beus am 08 Maerz, 2004 um 21:17:00:

Sie schließen einen Kaufvertrag ( dieser ist im Falle eines Grundstückskauf zwingend als Notarieller Kaufvertrag vorgeschrieben) nur mit dem Besitzer des Grundstückes ab. Lasten, gleich welcher Art, übernehmen Sie nur dann, wenn diese im Grundbuch eingetragen sind, oder aufgrund des zwischen Ihnen und dem Verkäufer geschlossenem Kaufvertrag ( hier getroffene Vereinbarungen) im Grundbuch eingetragen werden. Automatisch übernehmen Sie keine Verpflichtungen, welche der Verkäufer gegenüber Dritten eingegangen ist.

Sollten Sie mehr Informationen benötigen, senden Sie mir eine E- Mail

MfG

jewona


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