Abgeschickt von Sebastian am 05 Januar, 2007 um 14:03:34:
Antwort auf: Re: Bau Holzhütte außerhalb der Baugrenze von MartinB am 04 Januar, 2007 um 15:00:39:
Ich kann mich Martins Aussage nur anschließen und vor teuren Schnellschüssen warnen! Eine ansatzweise Darstellung des Themas für NRW findet sich bei dem u.a. Link.
Gruß
Sebastian
: Nicht ganz: die Hütte ist zweifelos eine bauliche Anlage und die Bauantragspflicht ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In Brandenburg wäre z. B. so eine Hütte bis 75 m³ umbauten Raumes genehmigungsfrei. Zur Zulässigkeit des Standortes empfehle auch eine Prüfung der textlichen Festsetzungen des B-Plans.
: Gruß,
: Martin
: : Hallo zusammen!
: : Ich habe eine Frage und zwar:
: : In einem Wohngebiet mit qualifiziertem Bebauungsplan möchte ich eine Holzhütte außerhalb der Baugrenze (an Nachbarsgrenze errichten). Der Nachbar ist damit einverstanden und sichert es mir bei Bedarf auch schriftlich zu.
: : Muss hierfür ein Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht werden? Ich denke nicht, da es sich um keine bauliche Anlage handelt und das Nachbarrecht hier greift.
: : Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
: : Vielen Dank für eure Hilfe
: : Gruß Bernd