Verjährung einer nicht gestellten Handwerkerrechnung


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Abgeschickt von Alex am 05 Januar, 2007 um 18:09:09

Hallo, ich habe eine Frage zu der Verjährung einer nicht gestellten Handwerkerrechnung:

Sachverhalt: Im Dezember 2002 wurden zwei Dachflächenfenster bei einem privaten Auftraggeber eingebaut. Die Rechnung würde allerdings erst im Dezember 2006 gestellt. Im Angebot wurde aber explizit darauf hingewiesen, dass das Aufmaß, die Abrechnung und die Gewährleistung gemäß der VOB erfolgt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die VOB eingesehen werden kann. Auch in der Rechnung erfolgte der Hinweis, dass der Auftrag gemäß der VOB ausgeführt worden ist. Der Auftraggeber beruft sich aber auf die Verjährung und will nicht zahlen!

Frage: Wann tritt in diesem Fall die Verjährung ein? Hat man vor Gericht gute Chancen, seine Handwerkerleistung bezahlt zu bekommen. Wie soll weiter vorgegangen werden.

Danke
Gruß Alex




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