Re: Grenzabstände und Bebauungsvorschriften


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Abgeschickt von Bernd am 07 Januar, 2007 um 11:31:15

Antwort auf: Re: Grenzabstände und Bebauungsvorschriften von Dirk Baumeister am 30 Dezember, 2006 um 19:05:07:

: : Hallo,
: : Weiss jemand wie im Landkreis Landshut (Süden) die Mase für Grenzabstände von Gebäuden zum Nachbargrundstück/Nachbargebäuden, Grenzbebauung eines Gerätehauses und einer Doppelgarage (Nachbargenehmigung erforderlich?
: : Wie es im Gemeindegebiet von Kumhausen mit Bauvorschriften Hinsichtlich Dachform (Pultdach,Farbe der Ziegeleindeckung?)aussieht?
: : Leider können die Behörden ja solche Infos nicht einfach ins Net stellen damit man schon vor Bauantrag weiss was Sache ist.

: : mfg

: Die Grenzabstände ergeben sich aus der Bauordnung des Bundeslandes (Bayern).
: Weitergehende Vorschriften eines bestimmten Grundstückes sind bei der Gemeinde zu erfragen. Die Recherche solcher Informationen und die Mitteilung über die daraus resultierenden Einschränkungen und Möglichkeiten des zu planenden Gebäudes ist Grundleistung des in der Regel zu beauftragenden Architekten.

Hallo baumeister,
meinen Sie, dass solche Antworten weiterhelfen. Ich kenne aus eigener Erfahrung die Problematik. Mündlich werden bei den Behörden tolle Auskünfte gegeben. Wer darauf vertraut, ist verlassen.Ich denke, auf dem Gebiet bleibt von Seiten der Kommunen noch viel für den Bürger zu tun.Und ganz zu schweigen von anderen "Berufs-Schlaumeiern". Schön wäre, wenn man auf Bauordnung usw. vertrauen kann. Wer gut schleimen kann, darf alles!!!!




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