Abgeschickt von Peter Müller am 07 Januar, 2007 um 22:52:51:
Was ist baurechtlich bzw. "genehmigungstechnisch" zu beachten, wenn man seinen privaten Bauernhof teilweise geschäftlich nutzen möchte (Scheune als Schulungsraum ausbauen, Fremdenzimmer einrichten usw.)? Der Bauernhof steht im Dorf, wurde zuletzt 1990 als solcher benutzt und dient seither als Wohnhaus für uns. Kommt es auf die Art des Gewerbes an? Wir möchten ein Tagungszentrum mit Übernachtungsmöglichkeit für ca. 20 Gäste aufbauen. Parkfläche wäre im Hof ausreichend vorhanden. MfG Peter Müller