Re: Gartenhaus


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Abgeschickt von MartinB am 08 Januar, 2007 um 10:15:33:

Antwort auf: Gartenhaus von Heiko am 07 Januar, 2007 um 19:04:16:

Die Antwort gibt § 6 Abs. 10 der aktuellen Bbg. Bauordnung: ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsräume(Wandhöhe max. 3 m) darf ohne Zustimmung des Nachbarn an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn die Grenzbebauung an einer Seite 9 m und insgesamt (zu allen Seiten) 15 m nicht überschreitet.
Im B-Plangebiet sollte zusätzlich immer noch der Blick in die Festsetzungen erfolgen, ob dort spezielle Regelungen für Nebenanlagen enthalten sind.
Gruss, Martin

: Guten Tag, ich möchte folgende Frage in das Forum einstellen.Kann ich ein Gartenhaus (ca.2x2m)auf der Grundstücksgrenze (außerhalb des Baufensters) aufstellen u. wenn ja, benötige ich die Zustimmung meines Nachbarn (ist auf Nachfrage dagegen).
: Laut B-Plan ist nur Garage in Grenbebauung max 9m
: auf der Grenze gestattet. Als Hinweis: das Grund-
: befindet sich im Land Brandenburg!
: Kann jemand helfen?
: Gruß Heiko




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