Re: Bauernhof teilweise als Geschäftsfläche nutzen


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Abgeschickt von Sebastian am 08 Januar, 2007 um 12:28:01:

Antwort auf: Bauernhof teilweise als Geschäftsfläche nutzen von Peter Müller am 07 Januar, 2007 um 22:52:51:

Da machen Sie ein Fass auf, dass im Rahmen dieses Forums m.E. nicht mehr zu klären ist.
Es dürfte genehmigungsbedürftig sein und dann wird die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche (Brandschutz für Beherbergungsstätte) Zulässigkeit voll geprüft - den Antrag kann (in NRW) wirksam nur ein Bauvorlageberechtigter (zB Architekt) zusammenstellen. Lassen Sie sich am besten dort beraten!
Gruß
Sebastian

: Was ist baurechtlich bzw. "genehmigungstechnisch" zu beachten, wenn man seinen privaten Bauernhof teilweise geschäftlich nutzen möchte (Scheune als Schulungsraum ausbauen, Fremdenzimmer einrichten usw.)? Der Bauernhof steht im Dorf, wurde zuletzt 1990 als solcher benutzt und dient seither als Wohnhaus für uns. Kommt es auf die Art des Gewerbes an? Wir möchten ein Tagungszentrum mit Übernachtungsmöglichkeit für ca. 20 Gäste aufbauen. Parkfläche wäre im Hof ausreichend vorhanden. MfG Peter Müller




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