Abstandsflächen


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Abgeschickt von Gunnar Michler am 08 Januar, 2007 um 13:43:55:

Guten Tag, ich habe noch eine Frage zu Abstandsflächen. Gemäß Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)§6, Abs. 10 dürfen Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume und mit nicht mehr als 3 m Wandhöhe ohne Abstandsflächen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Heisst das, dass nur auf der Grundstücksgrenze oder etwa auch ein Meter neben der Grundstückgrenze die Außenwand stehen darf, damit man z.B. auch mal später - ohne den Nachbarn zu stören - einen Aussenanstrich erneuern kann.
Für eine möglichst schnelle Antwort wäre ich dankbar.



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