Darf die Gemeinde Zufahrt zu privatem Grundstück verweigern?


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Abgeschickt von fritz am 08 Januar, 2007 um 14:39:29

Der Eigentümer eines Grundstücks möchte eine Garage auf seinem Grundstück bauen. Um von der Straße zu dieser Garage zu kommen, müsste er mit seinem PKW auf einer Fläche von 2,5 qm einen Wiesenweg queren, der der Gemeinde gehört.

Die Gemeinde hat den Bau der Garage nicht genehmigt, da die Zufahrt über den Wiesenweg nicht erwünscht sei. Auf der anderen Seite hat der direkte Nachbar des Grundstückseigentümers bereits früher von der Gemeinde eine eigene Zufahrt auf dessen Grundstück genehmigt bekommen. Im unmittelbaren Umkreis des Wiesenwegs gibt es außerdem mehrere Garagen, die zu den benachbarten Häusern gehören. Auf dem Wiesenweg parken außerdem immer wieder Autos (keine Feuerwehrzufahrt).

Darf die Gemeinde die Zufahrt auf das private Grundstück und damit den Bau der Garage verbieten oder gibt es Möglichkeiten, dies zu umgehen? Eine Asphaltierung der benötigten 2,5 qm des Wiesenwegs auf Kosten des Privateigentümers bzw. deren Kauf hat die Gemeinde ebenfalls abgelehnt.

Vielen Dank!



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