Mängel bei Sonderwünschen


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Abgeschickt von McDave am 09 Januar, 2007 um 10:24:52

Ich habe ein Haus (Neubau) gekauft. Vom Standard abweichende Sonderwünsche werden direkt mit dem ausführenden Handwerker abgerechnet. Ich habe nun einen schwerwiegenden Mangel.
Ich habe Räuchereiche Treppenstufen beauftragt. Im Standard sind Eiche hell. Jetzt hat sich rausgestellt, dass die Stufen nicht ordnungsgemäß gefertigt wurden, d.h. dunkle Farbe ist nicht tief genug, d.h. nach geraumer Zeit ist schimmert durch Abrieb die helle Eiche durch. Für mich ist somit die ganze Stufe unbrauchbar und nicht nur der Sonderwunsch. Wie sieht die rechtliche Situation aus.



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