Wie mus ein Bau vertig sein


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Abgeschickt von Berber am 10 Januar, 2007 um 12:09:41

Hallo
Ich habe eine Haus erworben , vor dem Erwerb der Wohnung war klar das ein neubau an nachbargrundstück gebaut werden sollte, die beiden bauten ( altbau und neubau ) mussten miteinander verbunden werden durch ein neues treppenhaus. In meinem vertrag steht das der Verkäufer des Hauses ( Altbau ) ein neues treppenhausbaut. Nun ist der Bau vertig . Das neue erbate Treppenhaus ist nur verputzt und mit Estricht versehen worden , Türen und Fenste sind auch drinn aber keine Malerarbeiten und keine Bodenblege gemacht worden. Jetzt sagt der Verkäufer das müsste ich in auftrag geben. Ist das richtig? Gehören die Malerarbeiten und die Bodenarbeiten nicht dazu wenn in einem Kaufvertrag steht " Herr A baut ein neues Treppenhaus " ?
Für tips währe ich dankbar.
mfg Berber



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