BauNVO vor 1990


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Abgeschickt von Haltenberger am 10 Januar, 2007 um 17:12:00

Hallo

Wir planen evtl. den Bau eines Mietshauses im Dorfgebiet.
Der "Bebauugsplan" stammt aus 1988.

Jetzt steht für das Grundstück folgender Satz in der Legende:
MD 1 a:
Zulässig sind alle Nutzungen gemäß §5 Absatz 2 BauNVO AUSSER Nr 2, Nr. 7 und Nr. 10.

Die BauNVO gibt ab 1990 nur noch 9. Punkte vor.

Kan mir jemand sagen, was die Abs 2,7,10 aussagen?

Vielen Dank
Josef Haltenberger



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