Abgeschickt von Haltenberger am 10 Januar, 2007 um 17:12:00
Hallo
Wir planen evtl. den Bau eines Mietshauses im Dorfgebiet.
Der "Bebauugsplan" stammt aus 1988.
Jetzt steht für das Grundstück folgender Satz in der Legende:
MD 1 a:
Zulässig sind alle Nutzungen gemäß §5 Absatz 2 BauNVO AUSSER Nr 2, Nr. 7 und Nr. 10.
Die BauNVO gibt ab 1990 nur noch 9. Punkte vor.
Kan mir jemand sagen, was die Abs 2,7,10 aussagen?
Vielen Dank
Josef Haltenberger