Re: BauNVO vor 1990


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Abgeschickt von MartinB am 11 Januar, 2007 um 08:40:54:

Antwort auf: BauNVO vor 1990 von Haltenberger am 10 Januar, 2007 um 17:12:00:

Maßgebend wäre die BauNVO 1977:
§ 5 Abs. 2
Nr. 2: Kleinsiedlungen und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen
Nr. 7: sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
Nr. 10: Tankstellen
Gruß, Martin

: Hallo

: Wir planen evtl. den Bau eines Mietshauses im Dorfgebiet.
: Der "Bebauugsplan" stammt aus 1988.

: Jetzt steht für das Grundstück folgender Satz in der Legende:
: MD 1 a:
: Zulässig sind alle Nutzungen gemäß §5 Absatz 2 BauNVO AUSSER Nr 2, Nr. 7 und Nr. 10.

: Die BauNVO gibt ab 1990 nur noch 9. Punkte vor.

: Kan mir jemand sagen, was die Abs 2,7,10 aussagen?

: Vielen Dank
: Josef Haltenberger




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