Re: Versiegelte Fläche, Nutzungsänderung Nds. ??


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Abgeschickt von MartinB am 11 Januar, 2007 um 14:19:20:

Antwort auf: Versiegelte Fläche, Nutzungsänderung Nds. ?? von Karin am 10 Januar, 2007 um 12:45:21:

Zu 1.: Antragssteller kann theoretisch jeder am Vorhaben Beteiligte sein, evtl. mit Vollmacht.
Zu 2.: ja, selbstverständlich! Evtl. ist die Änderung gar nicht zulässig, hier besteht Risikopotential!
Zu 3.: Einzelfallabhängig, bitte bei der Stadt nachfragen (liegt B-Plan vor, andere Satzung, Umgebungsbebauung, etc.?).
Zu 4.: Vertragsabhängig: vielleicht soll zum Eigentum die anteilige Grundstücksnutzung gehören?
Gruß, Martin

: Hallo
: es geht um ein bereits bestehendes Objekt, das gekauft werden soll. Es ist ein Gebäude was früher gewerblich genutzt wurde. Dies ist nun als Wohung umgebaut worden und soll verkauft werden. Das Gebäude liegt noch direkt an einer Halle. Die Teilung des Grundstückes soll noch erfolgen. (Niedersachsen, LK Friesland)

: Nun meine Fragen:
: 1) Wer kann, darf die Nutzungsänderung stellen?
: 2) Hätte das nicht vor dem Umbau schon gemacht werden müssen?
: 3) Wie sieht es mit der versiegelten Fläche nach der Teilung aus? Der Ist-Zustand bei dem Objekt ist dann fast zu 100 % versiegelt (Pflaster und Gebäude). Ist das zulässig (Stadtgebiet)??
: 4) Das Objekt soll nicht als Haus verkauft werden, sondern als Eigentumswohnung. Wie geht das? Da ja ein Teilgrundstück mit erworben werden soll.

: Fragen über Fragen

: Karin




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