Kürzung von Bauleiterentgeld


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Abgeschickt von Sasch am 12 Januar, 2007 um 23:54:56

Liebes Forum,

gesetzt den fall man hätte folgendes theoretische Problem.

Ich stocke mein wohnhaus auf und habe einen Bauleiter angagiert, der auch mit der Ausschreibung der gewerke beauftragt ist.
Man findet eine ausführende Firma und in den Verhandlungen mit dieser wird das gewerk gerüst besprochen.
Die Ausführende Firma holt bezogen auf unser Projekt einen Kostenvoranschlag für das Gerüst ein ( Angabe nach VOB, Pläne der Baumassnahme lagen vor; Projekt wurde im Verlauf auch genauso umgesetzt).

Es ergibt sich die Zahl X, die so auch in das Pauschgesamtangebot der ausführenden Firma hineingekommen wäre.
Bauleiter sagt aber am VerhaNDLUNGSTISCH DIE zAHL x IST ZU HOCH; DAS BEKOMMEN WIR LIEBER bAUHERR GÜNSTIGER.
Als Laie sage ich na gut, also nicht ins Pauschangebot und Bauleiter suche also was Günstigeres.

Ergebnis Bauleiter findet bis zwei Wochen vor geplanten Baubeginn nichts günstigers, da die Zeit dränbgt muss ein Gerüstbauer genommen werden und der nimmt jetzt aber leider X + ca. 1300 Euro.
Diesen Betrag zieht man dem Bauleiter vom Lohn ab, da durch seine Fehleinschätzung die Mehrkosten entstanden sind.
Bauleiter siehrt es nicht ein jetzt droht Gericht.

Wie werden. liebes Forum unsere Chancen gesehen?

Vielen Dank



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