Re: Was sind die gesetzlichen Bedingungen für einen Personalraum?


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Abgeschickt von Sebastian am 13 Januar, 2007 um 22:41:51:

Antwort auf: Was sind die gesetzlichen Bedingungen für einen Personalraum? von Martin Wagner am 12 Januar, 2007 um 20:15:56:

Das Stichwort für die Suche heißt "Pausenräume" und Arbeitsstättenrichtlinien. Ich habe sie z.B. hier gefunden: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/
Ob die dort angegebenen ASR 29/1-4 Pausenräume noch aktuell sind, habe ich nicht geprüft, würde es aber vermuten.
Die Einschränkungen für die Nutzung von Kellerräumen als Pausenraum stehen z. B. darin.
Inwieweit die Nutzungsänderung des Kellerraumes einer Baugenehmigung bedarf, sollte sich aus der
für Ihr Bundesland einschlägigen Landesbauordnung ergeben. Tendenziell eher ja (Schaffung neuer Aufenthaltsräume in Gaststätten als Sonderbauten ist meist nicht freigestellt), es sei denn Ihre Landesbauordnung schreibt etwas anderes.
Gruß
Sebastian
: So ein paar Fragen, welcher mir dabei spontan einfallen:
: 1)
: Sind Kellerräume generell dazu zugelassen?
: 2)
: Wie groß muß der Raum sein?
: 3)
: Wie hoch muss der Raum sein?
: 4)
: Ist die Form der Beheizung vorgeschrieben?
: 5)
: Wie groß muss das Fenster sein?
: 6)
: Muss ein Wasser / Abwasseranschluss drin sein?
: 7)
: Welche Möbel müssen in einem Personalraum rein?
: 8)
: Welche Behörden wollen da mitschwätzen / Gebühren kassieren / Stempel auf Formulare hauen ...?


: Falls ich bei Dir/Ihnen völlig an der falschen Adresse bin, würde ich mich darüber freuen, wenn das Geschriebene an die richtige Adresse weiter gereicht wird.

: vielen Dank im voraus

: gez. Martin Wagner





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