Teilung Sondereigentum


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Abgeschickt von Hans Georg Press am 14 Januar, 2007 um 11:12:56

Was muss beachtet werden, wenn ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft einem anderen Mitglied einen Teil seines Sondereigentums (als Abstellraum genutzter unausgebauter Dachboden) verkaufen möchte?

Wer ist berechtigt, die Teilung des Sondereigentums zu vollziehen? Wessen Zustimmung ist nötig

In wie fern müssen die Teile abgetrennt sein? Reicht eine Bretterwand / Rigipswand? Muss es eine Brandschutzwand sein? Ist eine Wand nicht nötig, wenn es eine Bodenmarkierung gibt?

Gelten für Wohnräume andere Vorschriften?

Wer ist berechtigt, einzelne Wohneinheiten in Eigentumswohnanlagen zusammenzulegen?

Danke und Gruß.

Hans Georg Press





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