Re: Baulinie


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Abgeschickt von MartinB am 15 Januar, 2007 um 10:50:15:

Antwort auf: Baulinie von Peter am 12 Januar, 2007 um 13:49:18:

: Hallo,
In § 23 BauNVO ist klar geregelt, dass "an der Baulinie gebaut werden muss. Ein Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann festgesetzt werden. Im B-Plan können weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden."
Die Hauptanlage muss also zum überwiegenden Teil auf der Baugrenze errichtet werden. Bitte auch in den B-Plan sehen.
Gruss, Martin

: kann mir jemand sagen, ob ich an eine verbinldich vorgeschriebene Baulinie (nicht Baufenster) mit dem Haupthaus anbauen muss oder ob es reicht, mit den Nebengebäuden (z.B. Garagen mit Satteldach, optisch wie Wohnhaus) diese Baulinie aufzunehmen?

: Im Gesetzestext habe ich darüber keine eindeutige Aussage gefunden. Vielen Dank im Voraus.

: Peter





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