Re: Eintrag ins Grundbuch


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Abgeschickt von K.D. am 18 Januar, 2007 um 06:58:45

Antwort auf: Eintrag ins Grundbuch von irie-woman am 12 Januar, 2007 um 21:59:51:

Der Grundbucheintrag ist nicht vollzogen worden, weil der Verkäufer die Kaufpreiszahlung nicht bestätigt hat. Deshalb wird der Notar die Eigentumsumschreibung nicht beantragt haben.

Wenn Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie auch nicht Eigentümer, allenfalls Besitzer.

Ich würde mich dringend um die Eintragung kümmern.





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