Re: parkplätze geduldet aber nicht genemigt


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Abgeschickt von Dremel1 am 18 Januar, 2007 um 10:21:56:

Antwort auf: parkplätze geduldet aber nicht genemigt von Baschdl am 12 Januar, 2007 um 22:00:20:

: Wenn man bei einem Haus das vor mehr als 25 Jahren gebaut wurde nur eine mündliche genehmigung für 2 Stellplätze hat die zur Strasse hin gehen dürfen dann andere Personen mit ihren PKW´s diese zuparken und sich darauf berufen daß die Stellplätze nicht rechtens sind ?

: MfG

1. Abklären, ob diese Stellplätze rechtlich o.k. sind. Voraussichtlich sind diese Stellplätze (also befestigter Boden, ohne Überdachung) sowieso genehmigungsfrei, also rechtlich in Ordnung (Gemeinde/Bauamt hilft weiter).
2. Zuparken erfüllt den Tatbestand der Nötigung, weisen sie diese Personen doch mal dezent darauf hin.




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