8-Meter-Regel


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Abgeschickt von Korinth am 18 Januar, 2007 um 10:43:16:

Laut BayBo darf mein Nachbar max. 8m Grenzbau an der gemeinsamen Grenze ausführen. Wie ist das zu verstehen?
Kann er mir zusätzlich einen 8 m Grenzbau vor mein Grundstück, also an seine Nordgrenze setzen, wenn er bereits an dieser Grenze, jedoch vor einem anderen Nachbarn, einen 6m Grenzbau stehen hat?
Wenn nein, kann er eventuell das Grundstück "teilen" lassen, um diese Vorschrift zu umgehen?
mfg




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