Re: Grundstück abfangen mit L-Steinen


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Abgeschickt von Sebastian am 18 Januar, 2007 um 11:19:37:

Antwort auf: Grundstück abfangen mit L-Steinen von dina09 am 17 Januar, 2007 um 23:37:14:

Es ist eine gute Idee, sich um den Nachbarn und die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Anschüttung zu kümmern.
Wenn der Nachbar nämlich selbst nicht anschütten will, züchtet er demnächst Moos statt Rasen - kenne ich aus eigener Anschauung als Unterlieger.

Rechtlich interessant ist vor allem § 6 Abs. 10 Nr. 2 der BauO NRW (aktuelle Fassung, seit 28.12.2006) mit den daraus resultierenden Grenzabständen von 3 m für Ihre 1,20 m Anschüttung. Die mögliche Genehmigungsfreiheit Ihrer Maßnahme (§ 65 Abs. 1 Nr. 42 BauO) entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, das materielle Baurecht und damit z.B. § 6 BauO einzuhalten (§ 65 Abs. 4 BauO).
§ 9 Abs. 3 BauO mag im Zusammenhang mit der Nivellierung ebenfalls relevant werden.
Alles in allem: Ordentlich Klärungsbedarf im Verhältnis zu Ihrem Nachbarn und evtl. Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Sebastian
: Hallo!

: Wer weiß einen Rat? Wir haben in einem Neubaugebiet unser Haus errichtet (NRW). Nun machen wir uns Gedanken zum Garten. Da das Gelände abschussig ist müßen wir im Garten ca. 1,20 aufschütten um mit der Terasse und dem arten auf einer Höhe zu sein. Aus diesem Grund möchten wir gerne zu unserem Nachbarn eine "Wand" aus L-Steinen setzen, damit wir unseren Garten abfangen und unserer Verpflichtung (Baugesetzbuch) nachkommen.

: Ist es jetzt erforderlich eine schriftliche Einwilligung von unserem Nachbarn einzuholen?? Es handelt sich um eine ca. 18 m lange Grenze.

: Wir wären sehr dankbar, wenn sich jemand meldet der hierzu etwas weiß. Ich persönlich würde dazu tendieren mir eine Einwilligung zu holen um späteren Ärger zu vermeiden. Was meinen Sie dazu????





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