Re: Aufschüttung des Geländes mit kleiner Mauer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von DerTester am 18 Januar, 2007 um 17:06:05:

Antwort auf: Re: Aufschüttung des Geländes mit kleiner Mauer von Sebastian am 18 Januar, 2007 um 11:22:44:

Hallo Sebastian,
Sie haben Recht, nur der Nachbar wohnt nicht selbst dort sondern es ist vermietet. Die Mauer oder auch der Kantenstein hat eine max. Höhe von 40 cm. Das beste ist das der Nachbar oder sein Mieter diese nicht sieht, den sie würde hinter seiner Hecke koplett verschwinden. Unserer Meinung ist es reine Schikane, da er sich von unserem Bauträger zu unrecht behandelt fühlt (was aber nicht wirklich stimmt).
am Montage gehen wir zum Bauamt anschließend zu einem Rechtsanwalt.
Das Verhältnis ist ja jetzt schon dahin.
Mfg DerTester





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]