Re: Gartenlaube


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Abgeschickt von K.D. am 19 Januar, 2007 um 07:01:49

Antwort auf: Gartenlaube von Annerose Schmidt am 18 Januar, 2007 um 16:46:47:

: muß eine in thüringen 1982 gebaute Gartenlaube mit der Größe von 30 qm abgerissen werden, oder hat diese Bestandsschutz?

Können Sie in Ihren Unterlagen eine "Zustimmung" des Gemeinderates und /oder einen "Pürfbescheid" der Staatlichen Bauaufsicht finden ???

War der damalige Bauherr ein privater Bauherr oder eine staatliche Institution? Liegt die Laube in einer Sparte?

Bei Lage in einer Gartensparte konnte es für die ganze Sparte eine Zustimmung / einen Prüfbescheid geben. Hier sollte man Archive bei Landkreis und Gemeinde bzw. beim Spartenvorstand abgrasen.

Beim als Privater läßt sich über deb zeitlichen Verlauf was herleiten.

Je nach Baujahr gibt es zum Bestandsschutz je nach Baujahr verschiedene Möglichkeiten.
Rechtsgrundlage
DDR-Verordnung über Bevölkerungsbauwerke von 1972 bzw. 1984.
Ich verweise hier mal auf die LKV 1999 Heft 10.
Artikel: Bestandschutz zu Bauvorhaben aus DDR-Zeiten.
Je nach Baujahr kann ein Bestandschutz bestehen, weil eine fünfjährige Frist zum Erlass einer Auflage zur Beseitigung überschritten wurde.

Diese fünfjährige frist muss schon zu DDR-Zeiten abgelaufen sein, also darf der Bau oder UMbau auf diese 30 qm nicht nach dem 02.10.1985 ausgeführt sein.

Siehe auch OVG Thüringen vom 24.10.2000, 1EO 212/00





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