Abgeschickt von Ursula am 19 Januar, 2007 um 18:45:11:
Hallo;
Was passiert eigentlich, wenn man die genehmigte Traufhöhe aus Versehen um 10cm überschreitet(z.B. Keller zu wenig ausgegraben)?
Kann man dies im Nachhinein genehmigen lassen?
Bekommt man eine Strafe?
Wie sieht das in Ba-Wü aus?
Gruß
Ursula