Abgeschickt von Ursula am 19 Januar, 2007 um 19:13:35:
Antwort auf: Re: Traufhöhe um 10cm überschritten von Erich Bauer am 19 Januar, 2007 um 19:06:51:
: : Was passiert eigentlich, wenn man die genehmigte Traufhöhe aus Versehen um 10cm überschreitet(z.B. Keller zu wenig ausgegraben)?
: : Kann man dies im Nachhinein genehmigen lassen?
: Man kann es versuchen.
: : Bekommt man eine Strafe?
: Falls Ordnungswidrigkeit vorliegt - Bußgeld
Hallo;
Könnte man mir wegen den 10 cm den Abriss des Hauses anordnen?
Wie hoch wäre so ein Bußgeld?
Gruß
Ursula