Re: Traufhöhe um 10cm überschritten


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Abgeschickt von Ursula am 19 Januar, 2007 um 19:13:35:

Antwort auf: Re: Traufhöhe um 10cm überschritten von Erich Bauer am 19 Januar, 2007 um 19:06:51:

: : Was passiert eigentlich, wenn man die genehmigte Traufhöhe aus Versehen um 10cm überschreitet(z.B. Keller zu wenig ausgegraben)?
: : Kann man dies im Nachhinein genehmigen lassen?

: Man kann es versuchen.

: : Bekommt man eine Strafe?

: Falls Ordnungswidrigkeit vorliegt - Bußgeld


Hallo;

Könnte man mir wegen den 10 cm den Abriss des Hauses anordnen?
Wie hoch wäre so ein Bußgeld?

Gruß
Ursula




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