Re: Traufhöhe um 10cm überschritten


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Abgeschickt von Esther am 19 Januar, 2007 um 20:31:49

Antwort auf: Re: Traufhöhe um 10cm überschritten von Ursula am 19 Januar, 2007 um 19:13:35:

Hallo,
wenn es nicht genehmigungsfähig ist, dann kann ein Rückbau verlangt werden. Ist aber in der Praxis sehr selten, meist einigt man sich und erhält eine Befreiung.
Das ganze wird aber ohnehin nur relevant, wenn es einen Nachbarwiderspruch gegen Ihren Bau gibt, idR schreitet die Behörde bei Kleinigkeiten nicht von sich aus ein. Wenn Ihr Haus jetzt rein optisch nicht "aus der Reihe tanzt" (sich nicht mehr einfügt, weil es z.B. höher als alle anderen ist), dann würde ich zum eigenständigen Befreiungsantrag bzw. zur nachträglichen Genehmigung raten. Sonst abwarten...

Gruß, Esther
: : : Was passiert eigentlich, wenn man die genehmigte Traufhöhe aus Versehen um 10cm überschreitet(z.B. Keller zu wenig ausgegraben)?
: : : Kann man dies im Nachhinein genehmigen lassen?

: : Man kann es versuchen.

: : : Bekommt man eine Strafe?

: : Falls Ordnungswidrigkeit vorliegt - Bußgeld

:
: Hallo;

: Könnte man mir wegen den 10 cm den Abriss des Hauses anordnen?
: Wie hoch wäre so ein Bußgeld?

: Gruß
: Ursula





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