gemeinsamer Abwasser-Kanalanschluss


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Abgeschickt von Ulrike am 19 Januar, 2007 um 23:08:54

Ich bin Hausbesitzerin einer Doppelhaushälfte aus dem BJ 52, habe vor 15 Jahren das alte Haus erworben. Meine Nachbarn, ebenfalls Zweitbesitzer (vor 8 Jahren) und ich haben einen gmeinsamen Abwasserkanalanschluss. Meine vor 15 Jahren erneuerten Abflussrohre führen in die nachbarschaftliche Hälfte, werden durch den Keller der Nachbarn durch Rohre aus BJ 52 geleitet und führen durch den Garten in den Kanal. Bei den Nachbarn gab es im Sommer eine Rohrverstopfung. Daraus resultierten mehrere Rohrbrüche im Haus(weil alte Rohe BJ 52 -) und auch im Vorgarten unseres gemeinsamen Rohres. Seither klärt die Versicherung den Fall.
Nun tritt mein Nachbar an mich heran und verlangt von mir, dass die Abwasserrohe im Garten erneuert werden sollen und von mir hälftig bezahlt werden sollten. Er gibt sich mit einer Reparatur, die die Versicherung übernehme würde nicht zufrieden. Er will eine Erneuerung, denn es könne ja jederzeit wieder ein neuer Bruch entstehen. Mein Argument, dass dann ja die Versicherung wieder zahlen würde, interessiert ihn nicht. Entweder ich trage die Hälfte dieser Kosten oder ich müsse mir einen eigenen Kanalanschluss zulegen.
Frage: Kann er mich dazu zwingen, dass ich mich an neuen Rohren beteilige, auch wenn eine Reparatur mommentan Abhilfe schafft?
Kann er sich weigern, dass ich seine Rohre mitbenutze, kann er erwirken, dass ich einen eigenen Kanalanschluss mir zulegen muss?
Immerhin wurde das Haus damals so gebaut und genehmigt! Gibt es dazu einen Paragraphen im Gesetzbuch?

Danke für eine Anwort.




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