Re: Wohnhaus Nutzungsuntersagung


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Abgeschickt von Manfred am 19 Maerz, 2004 um 18:13:21:

Antwort auf: Wohnhaus, Nutzungsuntersagung von Frank Gindorf am 18 Maerz, 2004 um 17:45:38:

Die Zweckbindung als Dienstwohnung bezieht sich auf was genau? Lage im normalen Wohngebiet? Wussten Sie davon? Hat die Gemeinde das Haus zu Wohnzwecken verkauft?


Möglichst bald aktiv werden um Fristen nicht zu verpassen. Ferner auch gegen die Gemeinde tätig werden, weil dort auch evtl. noch Frist laufen.
Gegen den sofortigen Vollzug kann man beim Verwaltungsgericht nach § 80 V VwGO Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Dazu sollten Sie die Nutzungsänderung beantragen im normalen Verwaltungsverfahren. Ferner mit der Gemeinde verhandeln, dass diese bis zur Klärung auf Verjährung verzichtet. Wenn man das als Mangel sieht, dann sind die Fristen wohl rum. Wenn man der Gemeinde arglistige Täuschung nachweisen könnte, dann wäre da was zu holen.

Nehmen Sie nicht den falschen Anwalt!


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