Garage vor Fenster


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Abgeschickt von Bernd am 21 Januar, 2007 um 14:22:47

Hallo,
ich möchte eine Autogarage mit einer Zufahrt von 5 m bauen. Lt Nds. Baurecht darf ich eine Garage mit 9 m Länge auf die Grenze bauen. Lt. Bauamt darf ich nicht 0,1 - 0,9 m an die Grenze bauen wegen der möglichen Unzugänglichkeit.
Jedoch steht das Nachbarhaus so unglücklich, daß an der Grenze von 3 - 15 m Fenster im Grenzabstand von 2 m sind. Licht- u Fensterrecht sind lt. Gesetz nicht berührt.
Da gibt es noch den § Gebot der Rücksichtnahme. Dazu steht nichts Genaues. Lt. Bauamt ist meinem Abstand von 3 m mit Sicherheit kein Problem zu erwarten.

Da mein Nachbar von Beruf "Kläger" ist, möchte ich vorsichtig sein. Wo kann ich etwas zu dem Thema nachlesen bzw. wer hat dazu Ideen.

Gruß
Bernd



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