Re: Wasserschaden durch angrenzende Garage


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Abgeschickt von Georg Windisch am 21 Januar, 2007 um 16:45:20

Antwort auf: Re: Wasserschaden durch angrenzende Garage von Dirk Baumeister am 21 Januar, 2007 um 08:17:38:

: Baurechtlich dürfte Ihre Terrasse und der beabsichtigte Wintergarten des Nachbarn nicht ganz astrein sein.
: Da die ganze Situation aber auch bereits mit Schaden verbunden ist und scheinbar ja auch schon etwas länger andauert, wäre es wohl am ratsamsten in Rücksprache mit einem baurechtlich versierten Anwalt die nächsten Schritte einzuleiten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob u. U. die eigene Terrasse baurechtlich anfechtbar ist.

Naja, das Garagendach ist mit der Terasse und dem Garten auf einem Niveau (Hanglage). Da ich sowieso eine Absturzsicherung brauchte, und der Erbauer schon eine Tür aufs Garagendach eingebaut hat, werde ich es zumindest wie eine Terasse ausführen. Aber nur rein wegen der Optik.

Und der Nachbar möchte den Wintergarten ja amtlich genehmigen lassen, aber dazu wird er wohl meine Unterschrift benötigen.

Gestern hat er mit seinem Schwiegervater das komplette Dach mit Holz abgedeckt und wieder eine Folie draufgenagelt (mit Gefälle). Ich habe wieder das Gespräch gesucht, aber man redet eben gegen eine Wand.

Ich befürchte eben (und habe das gestern auch zur Sprache gebracht) das man offensichtlich eben nicht um einen Anwalt usw. herumkommt. Ärgerlich finde ich vor allem, wenn soviel Energie in nutzlose Tätigkeiten gesteckt werden muß, anstatt das Problem zu lösen, was sicher einfacher wäre.

Danke für den Hinweis.
Georg





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